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Anmietung Kunstrasenplatz für Spiele 

Preise für externe Vereine (nicht aus Fritzlar):

  • 80 € inkl. gesetzlicher MwSt. pro Spiel (ohne Duschen / Umkleiden)

  • 100 € inkl. gesetzlicher MwSt. pro Spiel mit Nutzung der Duschen und Umkleide

    Fritzlarer Sportvereine können den Kunstrasenplatz inklusive Duschen und Umkleiden kostenfrei buchen. Dabei hat der Fußballspielbetrieb stets Vorrang.

     

Zahlungsart:

Per Vorkasse nach Buchungsabschluss; eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. wird nach erfolgreich beendeter Anmietung per Email versandt.
 

Buchungsinfo:

Derzeit findet eine Vermietung ausschließlich an den Tagen Samstag und Sonntag statt. Anmietung derzeit für externe Vereine die nicht aus Fritzlar kommen nur für Spiele, nicht jedoch für Trainingseinheiten möglich.

Allgemeine Informationen:

Spielfeld hat Fifa-Maße

Belag: Unverfüllter Kunstrasenplatz der neuen Generation (ohne Kunststoffgranulat)

Flutlicht: vorhanden (optional)

Bitte beachten:

Schuhwerk: Noppen oder Tausendfüßler, es sind keine Schraubstollen erlaubt


Bitte die Schuhe vor dem Betreten des Kunstrasenplatzes säubern.

Die Regeln zu Nutzung des Kunstrasenplatzes sind einzuhalten.

Spielanmeldung / Formalitäten

Der Verein, welcher die Buchung abgeschlossen hat, gilt als Heimmannschaft und verpflichtet sich damit zur Erfüllung aller Formalitäten (z.B. Spielanmeldung, Schiedsrichterkosten, Stellung eines Ordnungsdienstes).

Die Abrechnung der Platzmiete erfolgt mit dem anmietenden Verein, eine Rechnungsstellung an unterschiedliche Vereine ist nicht möglich.

Welches Equipment ist in der Buchung enthalten?

Neben der Nutzung des Kunstrasenplatzes werden Tore, Eckfahnen und Linienrichterfahnen zur Verfügung gestellt. Bei entsprechender Buchung ist auch die Nutzung der Flutlichtanlage inkludiert. Nicht Gegenstand der Anmietung sind Trainings-/ bzw. Spielmittel wie bspw. Fußbälle, Pinolen, Hemdchen, Hütchen, etc.

 

Verkauf von Speisen und Getränken / Eintritt

Der FC Domstadt Fritzlar e.V. behält sich grundsätzlich vor, an Vermietungstagen Speisen und Getränke zu verkaufen. An diesen Tagen ist es dem Mieter untersagt dies selbst zu tun. Der Verkauf von Eintrittskarten bleibt davon unberührt und steht dem Mieter zu.

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